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Die IGS Aurich-West im Internet

 
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Förderkreis der IGS AURICH-WEST e. V.

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Aktuelles: Jahreshauptversammlung des Jahres 2012 am Dienstag, dem 22. Mai 2012 um 20.00 Uhr - EINLADUNGSSCHREIBEN -

Vorstand des Förderkreises (Foto noch nicht verfügbar)

Der Vorstand


  • 1. Vorsitzender - Martin Fromm
  • stv. Vorsitzender - Daniel Ohlwein
  • Kassenwartin - Anke Kleene
  • Schriftführer - Thorsten Quest
  • Beisitzerin - Heidi Nitsch
  • Beisitzer - Martin Schiemann-Lillie
  • Beisitzerin - Urdte Schmaeck

Seit 30 Jahren hat die Schule einen ständigen Sponsor, der weniger von sich reden macht, er bleibt eher im Hintergrund. Der Förderkreis der IGS Aurich-West.

Mitte Oktober 1973 wurde der Verein von Eltern und Lehrern der damals gut ein Jahr alten Schule gegründet. In den drei Jahrzehnten des Bestehens wurde die Arbeit an der Schule durch finanzielle Zuwendungen unterstützt. Viele Projekte und Vorhaben wären ohne diese Hilfe überhaupt nicht zu realisieren gewesen.
 

Was geschieht mit dem Geld?

Bis heute wurden ca. EUR 92.000,00 an Fördergeldern eingesetzt (immerhin der Gegenwert eines kleinen Einfamilienhauses) um den Ankauf von Fachgerätschaften zu ermöglichen, wie zum Beispiel ein Tellurium (Gerät zur modellhaften Darstellung der Bewegungen von Erde und Mond um die Sonne), sowie für Präsente und Preise zum Ansporn der Schüler für Wettbewerbe (Mathematik, Tischtennis, Fußball usw.), zur Unterstützung von verschiedenen Arbeitsgemeinschaften (z.B. Modelleisenbahn, Film), für Klassenfahrten, bis zur Beteiligung an Kosten zu internationalen Schüleraustauschprogrammen (Polen Israel, Niederlande).

Trotz dieser positiven Bilanz sind immer noch alle Eltern zu einem verbesserten Engagement aufgefordert, denn leider stellen die ca. 330 Mitglieder des Förderkreises in Bezug auf die Schülerzahl lediglich ein Viertel dar. Um auch weiter so aktiv mit finanzieller Unterstützung zur Seite stehen zu können, braucht der Verein unbedingt weitere Mitglieder. Bei einem Mindestbeitrag von nur EUR 10,00 jährlich hofft der Vorstand auf viele Beitritte, die ein weiteres Arbeiten im Sinne der Schule und der Schüler möglich machen.

Stark verbunden ist die Entwicklung des Förderkreises mit Marianne Dubiel, die 14 Jahre lang im Vorstand des Vereins mitarbeitete, die letzten 11 Jahre als Vorsitzende. Das große Klettergerüst auf dem Schulgelände, für das sie sich besonders eingesetzt hatte, bleibt als ihr "Denkmal" der Schule erhalten. Da sie keine Kinder mehr an der Schule hat, gab sie nun den Vorsitz an Hans-Dieter Smekal weiter.

ZUSCHÜSSE 2011


Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Förderkreis der Integrierten Gesamtschule Aurich-West e. V.". Er hat seinen Sitz in Aurich und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck

Der Verein Förderkreis der Integrierten Gesamtschule Aurich-West e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch Förderung und Unterstützung der Erziehungsarbeit der IGS Aurich-West. Er will die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern und Schule vertiefen. Das soll geschehen durch Beschaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernmitteln, Sportgeräten und Musikinstrumenten, durch Zuschüsse für Studienfahrten und Ausflüge, durch Anerkennung besonderer Leistungen von Schülern und durch Förderung der im Gemeininteresse der Schule und dem Vereinszweck liegenden Aufgaben.
Der Verein ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.

§ 3 Einnahmen und Gewinne

  1. Die Einnahmen und etwaigen Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  2. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können werden
  2. Zu Ehrenmitgliedern des Vereins können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um den Zweck des Vereins und das Anliegen der IGS besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder genießen die gleichen Rechte wie die Mitglieder; sie sind von der Beitragszahlung befreit. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
  3. 3. Die Mitgliedschaft endet

§ 6 Beiträge und Spenden

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest. Der Beitrag soll bis zum 31. März 30. Juni jeden Jahres bargeldlos entrichtet werden. Spenden, auch von Nichtmitgliedern, sind jederzeit willkommen. Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr vor der ordentlichen Mitgliederversammlung von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft. Auch bei einem unterjährigen Beitritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bei einem unterjährigen Ausscheiden werden die Beiträge des laufenden Jahres nicht anteilig zurückerstattet.

§ 7 Organe

Die Organe der Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der erweiterte Vorstand
  3. der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. 1. Die Mitgliederversammlung bestimmt in allen grundsätzlichen und wichtigen Fragen die Richtlinien für die Arbeit der Vereins. Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung
  2. 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jährlich im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden.
  3. 3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand jederzeit einbe- rufen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder einen schriftlichen Antrag dazu unter Angabe des Grundes stellen. In diesem Fall muss die o.a. Mitgliederversammlung binnen 4 Wochen einberufen werden.
  4. 4. Die Einladungen - ordentlich und außerordentlich - haben 10 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die schriftliche Einladung kann auch durch Aushändigung an ein Kind oder den Partner des Mitgliedes zugestellt werden. Tagungsort und Zeit bestimmt der Vorstand.
  5. 5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende Mit- glied hat eine Stimme. Beschlüsse werden, außer im Falle der Satzungsänderung, des Ausschlusses von Mitgliedern und der Auflösung des Vereins mit ein- facher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung. Satzungsänderungen, Ausschluss von Vereinsmitgliedern und die Auflösung des Vereins können nur mit einer ¾-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen. In jedem Fall ist das Stimmrecht persönlich auszuüben. Zur grundlegenden Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht er schienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
  6. Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 Vorstand

  1. 1. Der erweiterte Vorstand besteht aus
  2. 2. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenwart. Sie sind berechtigt den Verein jeweils allein zu vertreten.
  3. 3. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere
  4. 4. Erwünscht ist, dass je ein Vorstandsmitglied dem Schulelternrat und der Schul- leitung der IGS Aurich-West angehören.
  5. 5. Dem erweiterten Vorstand gehören neben dem Vorsitzenden, dem 2. Vor- sitzendem und dem Kassenwart der Schriftführer und bis zu drei Beisitzer an. Die drei Beisitzer sollen nach Möglichkeit Mitglieder des Schulelternrates oder von Klassenkonferenzen oder sonstige gewählte Elternvertreter sein. Der Vor- stand und der erweiterte Vorstand fassen ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt.

§ 10 Anträge

Anträge zu § 2 Satz 3 können gestellt werden

  1. von den Mitgliedern des Vereins
  2. von den offiziellen Gremien der Schule

Das Entscheidungsgremium erteilt gegebenenfalls eine zeitlich befristete Zusage.

§ 11 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung. Für den Auflösungsbeschluss ist eine Stimmenmehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger, der es unmittelbar und ausschließlich zugunsten der Schülerinnen und Schüler der IGS Aurich-West für gemeinnützige Zwecke in Sinne des § 2 der Satzung zu verwenden hat. Sollte die IGS Aurich-West ebenfalls aufgelöst werden, entscheidet die die Auf- lösung des Vereins beschließende Mitgliederversammlung über die Ver- wendung des Vermögens. Die Verwendung muss aber im Sinne der be- stehenden Satzung erfolgen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 15. Oktober 1973 in Kraft.
Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28. Mai 2001.
Erneut geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 24. Mai 2004.

Werden Sie Mitglied im Förderkreis der IGS Aurich-West.

Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 10,- € und ist als Spende steuerlich begünstigt.
Bitte unterstützen Sie den Förderkreis der Schule durch eine Beitrittserklärung oder durch spontane Spendenüberweisungen auf unser Konto 6303030600 bei der Raiffeisen-Volksbank Fresena eG (BLZ 283 615 92).